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6. Eigentumsvorbehalt
6.1.
Wir behalten uns bis zur Erfüllung aller Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, das Eigentum an den gelieferten Waren vor (Vorbehaltsware). Darüber darf der Käufer nicht verfügen.
6.2.
Bei Zugriffen Dritter (insbesondere Gerichtsvollzieher) auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Für alle uns in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten haftet der Käufer.
6.3.
Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
7. Zahlung
7.1.
Zahlung gegen Rechnung innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.
7.2.
Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Bestellers, zunächst auf die älteren Schulden des Bestellers anzurechnen. Über die Art der erfolgten Verrechnung informieren wir den Besteller. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
7.3.
Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
Ihre Bestellung richten Sie bitte an:
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