Jeden Menschen gleichermaßen zu res-
pektieren und einzubeziehen, ist ein wich-
tiger Grundsatz der Arbeit in unseren Werk-
stätten für behinderte Menschen. Zur Selbst-
bestimmung gehört deshalb auch das Mit-
spracherecht der Beschäftigten auf der
Grundlage des § 139 des Neunten Buches
Sozialgesetzbuch.
Es ist selbstverständlich, dass sie an Ent-
scheidungen und Plänen mitwirken. Das
betrifft sowohl die Werkstätten mit Werkstatt-
ordnung oder Umbaumaßnahmen. Das
betrifft aber noch viel mehr Arbeitsplatz und
Umgebung der Beschäftigten selbst. Bei
Gestaltung und Umsetzung mitzuwirken,
ist ihr Recht.
Zudem haben die Menschen mit Behin-
derung oder psychischer Beeinträchtigung,
die in proWerk arbeiten, eine Vertrauens-
person gewählt, die sich in ihrem Namen
für ihre Angelegenheiten, Wünsche
und Bedürfnisse einsetzt.
So leben wir in proWerk unsere Vision vom gleichberechtigten Miteinander aller.
Bethel proWerk
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