Menschen mit körperlicher oder geistiger
Behinderung, mit psychischer Beeinträch-
tigung, mit autistischer Behinderung, Mehr-
fachbehinderung, Lernbehinderung oder
herausforderndem Verhalten: Sie alle finden
in den Werkstätten von proWerk einen Ar-
beitsplatz, der ganz auf ihre Bedürfnisse
eingeht.

Die Werkstätten von proWerk nehmen
Menschen mit Behinderung auf, die die
Aufnahmevoraussetzungen gemäß
§ 136 Abs. 2 erfüllen. Zudem sollten die
Leistungen von einem Rehabilitations-
träger, wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit bewilligt sein. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Ursache oder Art der

Behinderung, wenn in dem Einzugsgebiet
keine besondere Werkstatt für behinderte
Menschen für diese Behinderungsart
vorhanden ist, und unabhängig von der
Schwere der Behinderung, der Minderung
der Leistungsfähigkeit und einem beson-
deren Bedarf an Förderung, begleitender
Betreuung oder Pflege.