Unterstützte Beschäftigung

Unterstützte Beschäftigung ist ein wichtiger Baustein zur Teilhabe am Arbeitsleben von Menschen mit Behinderung, die besonderen Unterstützungsbedarf haben.

Ziel ist eine versicherungspflichtige Beschäftigung außerhalb von Werkstätten für behinderte Menschen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes. Der Maßnahmeverlauf orientiert sich an den individuellen Fähigkeiten sowie den konkreten Anforderungen in den Betrieben. Unterstützte Beschäftigung umfasst die berufliche Orientierung und Vorbereitung, die Arbeitsplatzvermittlung, die Qualifizierung im Betrieb und die langfristige Stabilisierung des Arbeitsverhältnisses. Leistungsträger sind die zuständigen Rentenversicherungen sowie die Agentur für Arbeit im Rahmen des persönlichen Budgets.

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