Mitwirkung

Jeden Menschen gleichermaßen zu respektieren und einzubeziehen, ist ein wichtiger Grundsatz der Arbeit in unseren Werkstätten für behinderte Menschen. Zur Selbstbestimmung gehört deshalb auch das Mitspracherecht der Beschäftigten auf der Grundlage des § 222 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch.

Es ist selbstverständlich, dass die Beschäftigten proWerks an Entscheidungen und Plänen mitwirken. Das betrifft sowohl die Werkstätten mit Werkstattordnung oder Umbaumaßnahmen. Das betrifft aber noch viel mehr Arbeitsplatz und Umgebung der Beschäftigten selbst. Bei Gestaltung und Umsetzung mitzuwirken ist ihr Recht.

Zudem haben die Menschen mit Behinderung oder psychischer Beeinträchtigung, die in proWerk arbeiten, eine Vertrauensperson gewählt, die sich in ihrem Namen für ihre Angelegenheiten, Wünsche und Bedürfnisse einsetzt.

So leben wir in proWerk unsere Vision vom gleichberechtigten Miteinander aller.

Kontakt

proWerk
Gesamtwerkstattrat

Sarah Baum
1. Vorsitzende

Quellenhofweg 27
33617 Bielefeld
Tel. 0521 144 5090
gwr.prowerk
@bethel.de