proWerk
Was macht proWerk
Personenkreis, Aufnahme
Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung, mit psychischer Beeinträchtigung, mit autistischer Behinderung, Mehrfachbehinderung, Lernbehinderung oder herausforderndem Verhalten: Sie alle finden in den Werkstätten von proWerk einen Arbeitsplatz, der ganz auf ihre Bedürfnisse eingeht.
Die Werkstätten von proWerk nehmen Menschen mit Behinderung auf, die die Aufnahmevoraussetzungen gemäß § 219 SGB IX erfüllen. Zudem sollten die Leistungen von einem Rehabilitationsträger, wie zum Beispiel der Agentur für Arbeit, bewilligt sein. Die Aufnahme erfolgt unabhängig von der Ursache oder Art der Behinderung, wenn in dem Einzugsgebiet keine besondere Werkstatt für behinderte Menschen für diese Behinderungsart vorhanden ist, und unabhängig von der Schwere der Behinderung, der Minderung der Leistungsfähigkeit und einem besonderen Bedarf an Förderung, begleitender Betreuung oder Pflege.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Aufnahme und Beratung Werkstätten beraten Sie ausführlich und umfassend.
Hier finden Sie unseren aktuellen Flyer.
Kontakt
proWerk
Aufnahme und Beratung Werkstätten
Heike Tobergte
Am Bahnhof 6
33602 Bielefeld
Tel. 0521 144 5545
Fax 0521 144 1373